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Details

Dr. Hardings Tagebuch   [Original Title]

Země: Federal Republic of Germany
Rok: 1952
Žánr: Educational film
Exteriéry: n/a

Titulky:
Production Company: Epoche Color-Film AG
Commissioned by: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Distribution company (original): Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Klíčová slova: Gesundheitswesen/Medizin (Krankheit, Prophylaxe, Therapie)
Inhalt:

In der Werkhalle einer Eisengießerei verletzt sich ein Maschinenarbeiter an der Hand. Der Arzt wird benachrichtigt; er kommt ins Werk, wo der Betriebsführer, der als Laienhelfer ausgebildet ist und einen tadellos ausgerüsteten Verbandskasten besitzt, dem Verletzten bereits einen keimfreien Verband um die Hand wickelt. Der Arzt begutachtet die erste Hilfe, die er auch nicht besser hätte machen können. Die Überführung des Verletzten ins Krankenhaus wird vom Arzt angeordnet. - Der Vorfall dient dem Betriebsführer zum Anlaß, den Arzt zu bitten, einige Leute seiner Belegschaft in Erster Hilfe auszubilden, eine entsprechende Liste hat er bereits zusammengestellt. - Diese Männer und Frauen treffen sich dann bei dem Arzt. In Form eines Tischgesprächs erklärt Dr. Harding den Leuten zunächst einmal, welche Bedeutung die Erste Hilfe für jeden von ihnen hat. Dann erklärt er ihnen die Erste Hilfe-Maßnahmen bei Wunden: Wichtigstes Hilfsmittel - das keimfreie Verbandspäckchen. Er zeigt das Anlegen eines Handverbandes, dann reicht er Bilder herum, an denen die verschiedenen Verbandarten gezeigt werden. Fazit: Erstes Gebot bei Wunden: Sofort keimfreien Verband anlegen und den Patienten vor Ablauf der sechsten Stunde im Krankenhaus beim Arzt abliefern. Dieser Zeitpunkt ist ausschlaggebend, denn nach der sechsten Stunde sind die Krankheitskeime schon in Blut und Lymphe eingedrungen und dann ist ihnen nur noch schwer beizukommen. In der frischen Wunde lassen sie sich leichter beseitigen, indem man die Wundränder ausschneidet. - Dann berichtet Dr. Harding über einige Fälle aus seiner Praxis, und zwar mit Hilfe der sehr genau geführten Patientenkartei, gewissermaßen seinem Tagebuch. Ein Verletzter wird nach einem Autounfall von Passanten vorsichtig am Straßenrand niedergelegt. Er hat eine Schlagaderblutung, die von einem der Helfer an der richtigen Stelle abgedrückt wird. Eine Abschnürbinde wird angelegt. Der inzwischen dazugekommene Arzt verbindet die Wunde keimfrei. Der Transport ins Krankenhaus dauert nicht lange, so daß die Abschnürung nicht gelockert zu werden braucht. Zu lange abgeschnürte Gliedmaßen können absterben. In diesem Falle haben die Helfer genau das Rechte zur rechten Zeit getan. Man darf auf keinen Fall etwas Festes, wie Draht oder dergleichen zur Abschnürung verwenden. - An diesem Fall wurde deutlich, wie wichtig es ist, in Erster Hilfe ausgebildet zu sein; denn in ungeübten Händen wäre der Mann sicherlich verblutet. - Im nächsten Fall wird die Notwendigkeit der Ausbildung noch stärker betont: Ein Transportarbeiter gerät beim Rangieren eines Güterwagens zwischen zwei Puffer. Kollegen haben den Verunglückten neben die Gleise gelegt, den Arzt benachrichtigt und einen Krankenwagen bestellt. Dr. Harding kommt gerade noch zurecht, einen Kollegen des Verunglückten daran zu hindern, ihm etwas zu trinken zu geben. Er darf auf keinen Fall etwas zu sich zu nehmen, das ist bei einer Bauchverletzung lebensgefährlich. Mit äußerster Vorsicht, da innere Verletzungen vorliegen, wird der Verletzte in den Krankenwagen gehoben, wo er sofort dem Chirurgen vorgeführt werden muß. Unkenntnis und Gleichgültigkeit sind in solchen Fällen ebenso schädlich wie der Unfall selbst. Stumpfe Bauchverletzungen, Schädelverletzungen, überhaupt innere Wunden, auch alle Gelenkwunden, sind als lebensgefährlich anzusehen. Denn wenn Krankheitskeime in ein
Gelenk eindringen, entstehen Entzündungen, Eiterung, Versteifung, evtl. muß dann sogar amputiert werden. Deshalb ist in diesen Fällen höchste Sorgfalt geboten, aber ein Laienhelfer kann nur einen keimfreien Verband an dem betroffenen Gelenk anlegen. - Der Betriebsführer im Ausbildungskurs zeigt, daß er es noch nicht verlernt hat, ein Gelenk richtig zu verbinden. - Zu den Sonderfällen gehören auch Augenverletzungen. Hier bindet man am besten beide Augen behelfsmäßig mit einem Taschentuch oder was gerade zur Hand ist, zu.
Wenn z.B. ätzende Lauge in die Augen gespritzt ist, mit reinem Wasser ausspülen, keimfrei verbinden und den Patienten sofort zum Arzt oder noch besser ins Krankenhaus transportieren. - Dann spricht Dr. Harding über Knochenbrücke. Auf dem Rückweg von einem Krankenbesuch sieht Dr. Harding einen Bauarbeiter vom Gerüst stürzen. Als er zum Unfallort eilt, wird der Verletzte bereits von seinen Arbeitskollegen betreut. Ein Bauarbeiter hat dem Verunglückten, der sich einen offenen Unterschenkelbruch zugezogen hat, ein Hosenbein aufgeschnitten, und beginnt, den offenen Bruch zu schienen, ohne die Wunde vorher keimfrei zu verbinden. Der Arzt kann noch rechtzeitig eingreifen und deckt die Wunde mit einem keimfreien Verband zu, damit sie nicht verschmutzt; dann erst wird der Bruch geschient. Die Gelenke vor und hinter dem Bruch werden ruhig gestellt. Danach wird der Verletzte ins Krankenhaus transportiert. - Bei Brüchen der Wirbelsäule oder des Schädels ist es für die Helfer wichtig zu wissen: Ruhige, flache Lagerung auf fester Unterlage. -
Als nächstes wird vom Arzt demonstriert, was bei Verbrennungen zu beachten ist: Fest geklebte Kleider nicht abreißen, Brandblasen nicht öffnen, weder Brandpulver noch -salbe benutzen, erst recht kein Wasser. - Ein weiter Unfall wird gezeigt: Ein Schwimmer in einem See verliert plötzlich seine Kräfte und taucht unter. Zwei Mädchen in einem Kahn beobachten das, eines der Mädchen schwimmt heran und zieht den Verunglückten an Land. Dort werden Wiederbelebunhgsversuche angestellt. Der Arzt zeigt nun, wie solche Wiederbelebungsversuche aussehen müssen. - Zum Abschluß des Kurses wird ein Fall gezeigt, als ernste Mahnung für alle, daß es nicht die Aufgabe des Helfers ist, den Arzt zu ersetzen. Ein Arbeiter hatte sich eine kleine Fußverletzung zugezogen; der Helfer verband dem Kollegen drei Wochen lange die Wunde und behandelte ihn in bester Absicht. Erst als die Wunde nicht heilte, sondern immer schlimmer wurde, schickte er den Verletzten zum Arzt. Es war aber bereits zu spät, der Fuß mußte amputiert werden. Der Laienhelfer soll
nur Erste Hilfe leisten, nicht den Arzt ersetzen. Zum Schluß wird darauf hingewiesen, daß in allen Betrieben mindestens ein von den Unfallverbänden vorgeschriebener und geprüfter Verbandskasten vorhanden sein müßte, außerdem die Anleitung für die Erste Hilfe, als wertvoller Ratgeber für jeden, der dazu bereit ist, seinen verunglückten Mitmenschen zu helfen.


Quelle: Sichtungsprotokoll Koblenz

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